Geschäftsbedingungen xt:Commerce marketplace Softwareanbieter

1. Gegenstand/Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

1.1. Die xt:Commerce GmbH („xt:Commerce“) betreibt auf der Webseite addons.xt-commerce.com (“Webseite“) eine elektronische Verkaufsplattform („marketplace“). Auf dem marketplace bieten Dritte („Softwareanbieter“) dem Kunden Softwareergänzungen (insbesondere Module, Plugins etc: „addons“) für von xt:Commerce vertriebene Software (insbesondere „xt:Commerce 3“ und „Veyton 4“ sowie Nachfolgeversionen: „xt:Commerce Software“) gegen Entgelt zum Download an.

1.2. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für die Nutzung des marketplace durch den Softwareanbieter als auch für sämtliche Verträge des Softwareanbieters, die er mit dem Kunden im Rahmen des marketplace über addons abschließt. Sofern der Softwareanbieter im Rahmen seines Vertragsabschlusses mit dem Kunden seine eigenen Vertragsbedingungen zugrunde legt, so gehen diese im Verhältnis mit dem Kunden den vorliegenden Geschäftsbedingungen vor.

2. Teilnahmeberechtigung /Betrieb des marketplace

2.1. Der marketplace steht sowohl kunden- als auch anbieterseitig ausschließlich Unternehmern, nicht jedoch Verbrauchern im Sinne der verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen, zur Verfügung. xt:Commerce ist jedoch nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der Kunde/Softwareanbieter diese Voraussetzungen erfüllt. Der Softwareanbieter versichert, Unternehmer und voll geschäftsfähig zu sein.

2.2. xt:Commerce behält sich vor, den marketplace jederzeit zu ändern oder auch dessen Betrieb ganz oder teilweise einzustellen.

3. Nutzung des marketplace/Rechte am marketplace/Ausschluss des Anbieters

3.1. xt:Commerce stellt dem Softwareanbieter den marketplace zur entgeltlichen (Punkt 7.) Nutzung zur Verfügung, jedoch ausschließlich zum Zweck des Verkaufs von addons.

3.2. xt:Commerce behält sich sämtliche Rechte am marketplace und seinen Bestandteilen, insbesondere Urheberrechte und dergleichen, ausdrücklich vor. Dem Softwareanbieter ist ausschließlich gestattet, den marketplace entsprechend dem in Punkt 3.1. festgelegten Zweck zu nutzen. Allfällige zusätzliche Bedingungen für die Nutzung des marketplace, die xt:Commerce auf der Webseite veröffentlicht oder dem Softwareanbieter zugänglich macht (wie etwa Nutzungsrichtlinien und dergleichen), hat der Softwareanbieter zu befolgen.

3.3. Im Falle einer nicht von Punkt 3.2. umfassten oder gegen diesen Punkt verstoßenden Nutzung des marketplace behält sich xt:Commerce einen Ausschluss des Softwareanbieters von der künftigen Nutzung des marketplace ausdrücklich vor. Ebenso ist xt:Commerce berechtigt, den Softwareanbieter von der künftigen Nutzung des marketplace auszuschließen, wenn er gegen sonstige Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen verstößt, insbesondere jene nach den Punkten 5.2., 5.3., 5.4., 5.5.,6.1.,7.2., 8.1. oder 11.1.

4. Registrierung/Vereinbarung Geschäftsbedingungen/Geheimhaltungspflichten

4.1. Zum Zwecke der Nutzung des marketplace hat sich der Softwareanbieter auf der Webseite zu registrieren und ein Kundenkonto anzulegen.

4.2. Sämtliche vom Softwareanbieter im Rahmen des Registrierungsprozesses verlangten Angaben sind vom Softwareanbieter vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, insbesondere ist eine Registrierung im Namen Dritter unzulässig. Im Falle von unvollständigen und/oder wahrheitswidrigen Angaben kann dem Softwareanbieter die Nutzung des marketplace verweigert bzw. im Falle eines späteren Hervorkommens der Softwareanbieter von der künftigen Nutzung des marketplace ausgeschlossen werden. Sofern die vom Softwareanbieter gemachten Angaben später unrichtig werden (z.B. infolge Änderung seiner E-Mail-Adresse und dergleichen), hat sie der Softwareanbieter entsprechend zu berichtigen.

4.3. Im Rahmen des Registrierungsvorganges akzeptiert der Softwareanbieter die gegenständlichen Geschäftbedingungen, widrigenfalls eine Nutzung des marketplace durch den Softwareanbieter ausgeschlossen ist.

4.4. Sämtliche Zugangsdaten (insbesondere Passwörter) sind vom Softwareanbieter geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Im Falle eines Missbrauches durch Dritte, der auf der mangelnden Geheimhaltung des Softwareanbieters bzw. dem mangelnden Schutz vor dem unberechtigten Zugriff Dritter beruht, gelten die Handlungen des Dritten einschließlich der dadurch ausgelösten Rechtsfolgen als Handlungen des Softwareanbieters selbst. Die Beweislast für die ausreichende Geheimhaltung bzw. den ausreichenden Schutz vor dem unberechtigten Zugriff Dritter trägt der Softwareanbieter.

5. Vertrag über addons zwischen Kunden und Softwareanbieter/Anbieterpflichten

5.1. Vertragspartner des Kunden beim Erwerb von addons ist ausschließlich der Softwareanbieter.

5.2. Der Softwareanbieter ist in Bezug auf seine Angebote verpflichtet, diese vollständig und wahrheitsgemäß auf dem marketplace darzustellen. Insbesondere hat das Angebot den Preis einschließlich sämtlicher Steuern sowie eine nähere Beschreibung der Eigenschaften des addons zu enthalten.

Der Softwareanbieter ist verpflichtet, im Rahmen seines Angebotes sämtlichen gesetzlichen Informationspflichten vollumfänglich nachzukommen.

5.3. Dem Softwareanbieter ist es untersagt, Links zu anderen Webseiten als jener von xt:Commerce im Rahmen seines Angebotes auf dem marketplace anzubringen.

5.4 Dem Softwareanbieter ist es weiters untersagt, Daten des Kunden, die er im Zuge der Abwicklung des Kaufes erhält für andere Zwecke als zur Abwicklung des Kaufes zu verwenden sowie diese an Dritte weiterzugeben. Insbesondere ist ihm die Verwendung der Daten zum Zweck der Zusendung von Direktwerbung an den Kunden untersagt.

5.5. Der Softwareanbieter versichert, dass er das addon vor Einstellung auf dem marketplace ausreichend getestet hat und dass dabei keine Softwarefehler (ausgenommen solche Fehler, wie sie auch bei sorgfältiger Programmierung unvermeidlich sind) aufgetreten sind bzw. solche behoben wurden. Er versichert weiters, dass das addon sämtliche in seinem Angebot beschriebenen Eigenschaften aufweist und dass es, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders beschrieben, mit der xt:Commerce-Software uneingeschränkt lauffähig ist. Auf allfällige besondere technische Anforderungen hat der Softwareanbieter im Angebot ausdrücklich hinzuweisen.

5.6. Der Vertrag des Softwareanbieters mit dem Kunden kommt mit Bestätigung des Kaufs durch den Kunden ihm Rahmen des Bestellvorgangs auf dem marketplace zustande. Der Vertragsabschluss mit dem Kunden erfolgt zu jenen Bedingungen (insbesondere über Preis, Nutzungsrechte des Kunden an addons, Gewährleistungsrechte etc.), die der Softwareanbieter am marketplace seinem Angebot zugrunde gelegt hat.

5.7. Nur soweit der Softwareanbieter in seinen Bedingungen dies nicht oder nicht abweichend geregelt hat, gelten folgende Bedingungen zwischen dem Kunden und dem Softwareanbieter jedenfalls als vereinbart:

(a) Der Softwareanbieter räumt dem Kunden an den von ihm erworbenen addons ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches und somit nicht ausschließliches, nicht gesondert an Dritte übertragbares Recht zur Nutzung der addons für xt:Commerce-Software an jenem/jenen System/Systemen, die vom Kunden beim Erwerb der xt:Commerce-Software spezifiziert wurden, ein.

(b) Gewährleistungsrechte oder sonstige Rechte des Kunden aufgrund von Mängeln, die den ordentlichen, bestimmungsgemäßen Gebrauch der addons nur unwesentlich hindern, sind ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Gewährleistungsrechte aufgrund der mangelnden Eignung der addons für den vom Kunden beabsichtigten speziellen Einsatzzweck, es sei denn, die Eignung für diesen Einsatzzweck wurde vom Softwareanbieter in seinem Angebot ausdrücklich zugesichert.

Im Übrigen beschränken sich die Gewährleistungsrechte auf das Recht zur mangelfreien Nachlieferung binnen angemessener Frist. Der Softwareanbieter ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl dem Kunden anstelle der Nachlieferung den Rücktritt vom Kauf zu gewähren.

(c) Die Haftung des Softwareanbieters beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden wird gänzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz auf Seiten des Softwareanbieters vor. Die Beweislast hinsichtlich des Verschuldens trägt der Kunde.

(d) Für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Softwareanbieter wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz des Softwareanbieters vereinbart. Es gilt das materielle Recht jenes Staates, in dem der Softwareanbieter seinen Sitz hat, dies unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts.

6. Zahlung des Kaufpreises/Rückerstattung

6.1. Die Abrechnung und Vereinnahmung des Kaufpreises für die vom Kunden vom Softwareanbieter gekauften addons erfolgt ausschließlich durch xt:Commerce im Namen und auf Rechnung des Softwareanbieters. xt:Commerce kommt ausschließlich die Funktion einer Zahlstelle zu. Die direkte Verrechnung des Kaufpreises an den Kunden ist dem Softwareanbieter untersagt. Mit Zahlungseingang bei xt:Commerce gilt die Zahlung als gegenüber dem Softwareanbieter erfolgt.

6.2. Sofern der Kunde einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises hat, ist die Rückerstattung vom Softwareanbieter direkt an den Kunden vorzunehmen. Wird dem Kunden der Kaufpreis von xt:Commerce aufgrund der Garantie nach Punkt 6.3. der Geschäftsbedingungen xt:Commerce marketplace Kunden rückerstattet, so hat der Softwareanbieter xt:Commerce den an den Kunden bezahlten Betrag unverzüglich zu ersetzen.

6.3. Hat der Softwareanbieter dem Kunden den Kaufpreis aus von ihm zu vertretenden Gründen (insbesondere wegen Mangelhaftigkeit des addons, aber auch im Falle einvernehmlicher Aufhebung des Vertrages) zurück zu erstatten, so ist xt:Commerce nicht verpflichtet, dem Softwareanbieter die Gebühr nach Punkt 7.1. bzw. 7.2. zu erstatten.

7. Provision/Abrechnung

7.1. Für jeden Verkauf eines vom Softwareanbieters am marketplace angebotenen addons gebührt xt:Commerce eine Gebühr in Höhe von 30 % des Nettoverkaufspreises als Gegenleistung für die Nutzung des markteplace durch den Softwareanbieter. Die Gebühr versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2. Sofern das vom Softwareanbieter angebotene addon mit einem von xt:Commerce vergebenen Prüfzertifikat (Punkt 9.2.) versehen wurde, beträgt die Gebühr nach dem Punkt 7.1. 40 % des Nettoverkaufspreises. Jegliche Bewerbung eines addons durch den Softwareanbieter als „von xt:Commerce“ geprüft oder dergleichen, obwohl tatsächlich kein Prüfzertifikat vergeben wurde, ist dem Softwareanbieter untersagt. Ebenso ist dem Softwareanbieter eine Verwendung des vergebenen Prüfzertifikats für andere Zwecke als für die Bewerbung des addons auf dem marketplace untersagt.

7.3. xt:Commerce ist berechtigt, von den bei ihm eingehenden Kaufpreis(en) die Gebühr nach Punkt 7.1. bzw. 7.2. in Abzug zu bringen. Sämtliche Kaufpreiseingänge eines laufenden Monats werden von xt:Commerce mit den davon in Abzug zu bringenden Gebühren am Ende eines jeden Kalendermonat saldiert und der sich daraus ergebende Saldo am 15. des Folgemonats an den Softwareanbieter überwiesen. Sofern der Softwareanbieter nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zahlungseingang gegen die Abrechnung Widerspruch erhebt, gilt der ausbezahlte Saldo als rechtsverbindlich anerkannt. xt:Commerce stellt dem Softwareanbieter eine Gutschrift über den an ihn ausbezahlten Saldo aus.

8. Rechte Dritter

8.1. Der Softwareanbieter versichert, dass das von ihm am marketplace angebotene addon keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt und er sämtliche Rechte besitzt, die erforderlich sind, um das addon am marketplace zum Verkauf anzubieten und dem Kunden die ihm zugesagten Nutzungsrechte am addon vollumfänglich zu verschaffen.

8.2. Im Falle einer auch unverschuldeten Verletzung der vorstehenden Zusicherung hat der Softwareanbieter xt:Commerce hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, die von Dritten an xt:Commerce gestellt werden, schad- und klaglos zu stellen. Dies beinhaltet auch die Kosten der Rechtsverteidigung von xt:Commerce. Der Softwareanbieter ist verpflichtet, xt.commerce im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte sämtliche erforderlichen Hilfestellungen zu leisten und einem allfälligen Verfahren über Aufforderung durch xt:Commerce an deren Seite beizutreten.

9. Prüfung von Angeboten auf dem marketplace/ xt:Commerce-Prüfzertifikat

9.1. xt:Commerce ist nicht verpflichtet, die auf dem marketplace vom Softwareanbieter angebotenen addons zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick auf ihre Funktionsfähigkeit, das Vorhandensein der behaupteten Eigenschaften, auf ihre Zusammenarbeit mit der xt:Commerce-Software oder auf einen allfälligen Verstoß gegen Rechte Dritter.

9.2. Sofern ein addon auf dem marketplace mit einem von xt:Commerce vergebenen Prüfzertifikat gekennzeichnet ist („Prüfzertifikat“) wird dadurch bestätigt, dass xt:Commerce das betreffende addon hinsichtlich der im Angebot beschriebenen Funktionalität, insbesondere auf seine Zusammenarbeit mit xt:Commerce-Software, überprüft hat. Zertifizierte addons werden auf dem marketplace mit „xt:commerce certified“ gekennzeichnet. Eine Fehlerfreiheit des addons wird dadurch jedoch nicht bestätigt. Auch bei Vergabe eines Prüfzertifikates übernimmt xt:Commerce keinerlei Gewährleistung, Haftung oder Garantie, welcher Art auch immer, hinsichtlich des betreffenden addons.

9.3. Voraussetzung der Vergabe des Prüfzertifikats ist der erfolgreiche Abschluss einer Qualitätsprüfung. Diese Qualitätsprüfung kann vom Softwareanbieter gegen Entgelt bei xt:Commerce beantragt werden, wobei das Entgelt auch im Falle einer nicht erfolgreichen Zertifizierung nicht rückvergütet wird. xt:Commerce behält sich vor, die Qualitätsprüfung auf unbestimmte Zeit zu unterbrechen, sofern die Dokumentation des betreffenden addon nicht ausreichend oder das addon nicht lauffähig ist.

Sofern im Rahmen der Qualitätsprüfung Fehler in einem addon oder der Dokumentation festgestellt werden, erstellt xt:Commerce einen Testbericht, der dem Softwareanbieter zur Verfügung gestellt wird. Die Behebung der festgestellten Fehler ist alleine Aufgabe des Softwareanbieters.

Die Vergabe des Prüfzertifikates setzt die vollständige Behebung aller allenfalls im Zuge der Qualitätsprüfung festgestellten Fehler voraus.

xt:Commerce behält sich vor, die Vergabe eines Prüfzertifikates oder die Durchführung einer Qualitätsprüfung für ein addon abzulehnen.

10. Gewährleistung/Haftung

10.1. xt.commerce übernimmt keine Gewährleistung und/oder Haftung für die ständige Verfügbarkeit des marketplace und seine uneingeschränkte Funktionalität. Im Falle von Unterbrechungen oder Störungen wird sich xt:Commerce bemühen, die Verfügbarkeit oder Funktionalität des marketplace binnen angemessener Frist wiederherzustellen, dies jedoch ohne Rechtspflicht hiezu. Geplante Unterbrechungen der Betriebs des marketplace müssen von xt:Commerce nicht vorher angekündigt werden.

10.2. Die Haftung von xt:Commerce gegenüber dem Softwareanbieter aus oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des marketplace beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden wird gänzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz auf Seiten von xt:Commerce vor. Die Beweislast hinsichtlich des Verschuldens sowie des Verschuldensgrades trägt der Softwareanbieter.

11. Unzulässige Angebote am marketplace

11.1. xt:Commerce behält sich vor, aus gerechtfertigten Gründen das Einstellen von Angeboten auf dem marketplace zu verweigern bzw. Angebote vom marketplace jederzeit zu entfernen, insbesondere sofern solche Angebote gegen die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen, gegen geltendes Recht, gegen die guten Sitten oder gegen Rechte Dritter verstoßen.

Unzulässige Angebote im Sinne des Vorstehenden liegen insbesondere vor, sofern:

a) Bewerbung, Angebot oder Vertrieb des addons Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen;

b) das addon mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen versehen ist oder beinhaltet oder gewaltverherrlichenden oder rassistischen Zwecken dient;

c) das addon Pornografie enthält oder solchen Zwecken dient;

d) das addon dem Zweck des Vertriebs von Kriegswaffen, Waffen, Munition oder Teilen davon dient.

11.2. xt:Commerce behält sich vor, addons aus dem Marketplace jederzeit zu entfernen, sofern ein addon nicht kompatibel mit der neuesten xt:Commerce Version ist.

11.3. Eine Pflicht zur Entfernung von Angeboten trifft xt:Commerce jedoch nicht, es sei denn diese ist gesetzlich begründet.

12. Datenschutz

12.1. xt:Commerce verwendet personenbezogene Daten des Softwareanbieters ausschließlich zum Zwecke der Verwaltung seines Kundenkontos sowie zum Zwecke der Abwicklung seiner Verkäufe am marketplace. Dieser Verwendung stimmt der Softwareanbieter ausdrücklich zu, darüber hinaus stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass xt:Commerce seine Daten zum Zwecke von Produktinformationen über xt:Commerce-Software nutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist jedoch ausgeschlossen, es sei denn, xt:Commerce ist zur Weitergabe gesetzlich verpflichtet oder diese ist zur Abwicklung der Verkäufe des Softwareanbieters am marketplace erforderlich.

12.2. xt:Commerce ergreift angemessene technische Maßnahmen, um die personenbezogenen Daten des Softwareanbieters vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geheim zu halten.

13. Aufrechnungsverbot/Änderungen der Geschäftsbedingungen/Anwendbares Recht/Gerichtsstand

13.1. Der Softwareanbieter ist nicht berechtigt, mit Forderungen an xt:Commerce gegen Forderungen von xt:Commerce an ihn aufzurechnen.

13.2. Allfällige Änderungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen werden auf der Webseite kundgemacht. Die Änderungen treten in Kraft, sofern der Softwareanbieter von xt:Commerce mittels E-Mail an die registrierte E-Mail Adresse über die Änderung in Kenntnis gesetzt und der Softwareanbieter den Änderungen nicht binnen vier Wochen widersprochen hat. Im Falle eines Widerspruches hat xt:Commerce das Recht, den Softwareanbieter von der künftigen Nutzung des marketplace auszuschließen.

13.3. Die gegenständlichen Geschäftbedingungen sowie das Rechtsverhältnis zwischen xt:Commerce und dem Softwareanbieter unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht jenes Staates, in dem xt:Commerce seinen Sitz hat, dies unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts.

13.4. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Softwareanbieter und xt:Commerce aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des marketplace durch den Softwareanbieter sowie seinen Verkäufen auf dem marketplace wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von xt:Commerce vereinbart.

Innsbruck, im Februar 2011